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Hundekataster | Kommunale Verwaltungssoftware | KomGIS®+ CANIS

Unser Hundekataster KomGIS®+ CANIS dient der Erfassung aller gemeldeten Hunde pro Besitzer zur Steuerberechnung und der Nachweisführung von Haftpflicht, Transponder oder Wesenstests. Grundlage bildet das „Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“ (GefHuG ST) in Sachsen-Anhalt. Dieses ist seit dem 1. März 2009 in Kraft. Zweck dieses Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind.

Schwerpunkte des Gesetzes - GefHuG ST

  • Was sind gefährliche Hunde?
  • Voraussetzungen zur Haltung gefährlicher Hunde
  • Wie erfolgt eine Beantragung der Erlaubnis?
  • Inhalt der Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde
  • Was wird unter Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde verstanden?
  • Wann muss ein Wesenstest erfolgen?

Unterstützung der Datenerfassung

  • Unterstützung der Aufgaben zur Erfassung vonHalterdaten und Angaben zu Hunden entsprechend des GefHuG ST
  • Verwaltung aller notwendigen Daten des Hunderegisters
  • Daten des Hundehalters
  • Daten zum Hund
  • Termingerechte Überwachung des Vorliegens dererforderlichen Erlaubnisse
  • Schriftverkehr mit Hundehalter (z.B. Anforderungvon Unterlagen)
  • Historie
  • Vorgangsverwaltung zur Erlaubniserteilung
  • Erstellung von Bescheiden zu den jeweiligen Vorgängen (bspw. Erbringung des Nachweises zum Wesenstest und die daraus folgende Bescheide

Um die Gesetzmäßigkeiten zu erfüllen, wird in Sachsen-Anhalt ein zentrales Hunderegister geführt. Die zuständigen Kommunen müssen dafür folgenden Angaben erheben und an das Land übertragen:

  • das Geburtsdatum und das Geschlecht des Hundes
  • die Kennnummer des Transponders des Hundes
  • 0die Rassezugehörigkeit des Hundes oder, soweit feststellbar, die Angabe der Kreuzung einschließlich diesbezüglicher behördlicher Feststellungen
  • der Name und die Anschrift der Hundehalterin oder des Hundehalters
  • die Angaben über das Bestehen der nach GefHuG ST § 2 Abs. 3 abzuschließenden Haftpflichtversicherung
  • die Bezeichnung der Behörde, bei der der Hund geführt wird
  • nach diesem Gesetz erteilte Erlaubnisse und bestandskräftig abgelehnte Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis
  • bestandskräftige Beschränkungen der Befugnis zum Halten und Führen eines Hundes
  • Bissvorfälle einschließlich der Angaben zu entstandenen  Sach- und Personenschäden
  • sonstige Vorfälle, durch die Menschen von dem Hund nicht unerheblich belästigt wurden oderandere Tiere gehetzt wurden

Ihr Ansprechpartner

Olaf Ueberschär
E-Mail: olaf.ueberschaer@itc-halle.de
Tel.: (0345) 5 81 - 71 47